KLOSTER AUF ZEIT: BESUCH BEI DER GEMEINSCHAFT
„Mönch“ ist kein klassischer Beruf. Es ist eine Berufung fürs Leben.
Interessierte werden in mehreren Stufen in dieses Leben als Mönch
geführt. Das sogenannte „Kloster auf Zeit“ ist ein ungezwungener Besuch
mit der Möglichkeit, Gott zu suchen und die Gemeinschaft kennen zu
lernen. Das Gebet sowie die Teilnahme an Arbeits- und Mahlzeiten bilden
dabei die wichtigsten Eckpunkte des Aufenthalts, der im Schnitt fünf
Wochen dauert.
Wer Christus nachfolgt, dem weitet sich das Herz.
KANDIDATUR: AUFNAHME IN den orden
Bestätigt sich während des ersten Besuchs das Interesse, bittet man die
Aufnahme in die „Kandidatur“. Der Kandidat zieht ins Kloster ein, betet,
arbeitet und lebt in der Gemeinschaft. In dieser Zeit ist der Anwärter
jederzeit frei zu gehen. Voraussetzung: mindestens 18 Jahre, die
Reifeprüfung oder eine abgeschlossene Ausbildung.
NOVIZIAT:
DAS LEHRJAHR IM KLOSTER
Der nächste Schritt zum Mönch-Werden ist die Bitte um die Aufnahme ins
Noviziat. Stimmen der Abt sowie das Kapitel positiv zu, findet die
feierliche Einkleidung statt. Bei dieser Liturgie empfängt der junge
Mann das weiße Ordensgewand der Novizen und einen neuen Namen. Er wird
mit Frater angesprochen und erhält Unterricht in allen Disziplinen
des klösterlichen Lebens.
Zeitliche Profess: Sichtbar Mönch SEIN
Nach dem Lehrjahr legt der Frater – nach Abstimmung des Kapitels – die
zeitliche Profess ab. Im Rahmen einer Feier erhält der Novize das
schwarze Skapulier und Zingulum der Zisterzienser, verspricht den
Gehorsam nach dem kirchlichen Recht und verliest in Gegenwart des
versammelten Konventes bzw. der Gemeinde die Professurkunde. Während der
zeitlichen Profess (Dauer: 3 Jahre) beginnt der Mönch eine Aus- oder
Weiterbildung und unterstützt das Haus bereits vermehrt durch die ihm
aufgetragenen Offizien (Arbeiten). Auch in dieser Zeit ist er immer frei
um die Auflösung der Gelübde zu bitten.
FEIERLICHE PROFESS: „ABSCHLUSS“ MIT GELÜBDE
Den Abschluss der „Ausbildung“ zum Mönch bildet die feierliche Profess. Dabei wird die völlige Ganzhingabe an Gott durch die klösterliche Gemeinschaft die „usque ad mortem“ (bis zum Tod) versprochen. Stimmt das Konventkapitel zu, darf der Mitbruder bei einer feierlichen heiligen Messe seine ewigen Gelübde ablegen und ist nun vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten.