Mönch werden
 in Rein

KLOSTER AUF ZEIT: BESUCH BEI DER GEMEINSCHAFT

„Mönch“ ist kein klassischer Beruf. Es ist eine Berufung fürs Leben. Interessierte werden in mehreren Stufen in dieses Leben als Mönch geführt. Das sogenannte „Kloster auf Zeit“ ist ein ungezwungener Besuch mit der Möglichkeit, Gott zu suchen und die Gemeinschaft kennen zu lernen. Das Gebet sowie die Teilnahme an Arbeits- und Mahlzeiten bilden dabei die wichtigsten Eckpunkte des Aufenthalts, der im Schnitt fünf Wochen dauert.
Wer Christus nachfolgt, dem weitet sich das Herz.

KANDIDATUR: AUFNAHME IN den orden

Bestätigt sich während des ersten Besuchs das Interesse, bittet man die Aufnahme in die „Kandidatur“. Der Kandidat zieht ins Kloster ein, betet, arbeitet und lebt in der Gemeinschaft. In dieser Zeit ist der Anwärter jederzeit frei zu gehen. Voraussetzung: mindestens 18 Jahre, die Reifeprüfung oder eine abgeschlossene Ausbildung.

NOVIZIAT: 
DAS LEHRJAHR IM KLOSTER

Der nächste Schritt zum Mönch-Werden ist die Bitte um die Aufnahme ins Noviziat. Stimmen der Abt sowie das Kapitel positiv zu, findet die feierliche Einkleidung statt. Bei dieser Liturgie empfängt der junge Mann das weiße Ordensgewand der Novizen und einen neuen Namen. Er wird mit Frater angesprochen und erhält Unterricht in allen Disziplinen des klösterlichen Lebens.

Zeitliche Profess: Sichtbar Mönch SEIN

Nach dem Lehrjahr legt der Frater – nach Abstimmung des Kapitels – die zeitliche Profess ab. Im Rahmen einer Feier erhält der Novize das schwarze Skapulier und Zingulum der Zisterzienser, verspricht den Gehorsam nach dem kirchlichen Recht und verliest in Gegenwart des versammelten Konventes bzw. der Gemeinde die Professurkunde. Während der zeitlichen Profess (Dauer: 3 Jahre) beginnt der Mönch eine Aus- oder Weiterbildung und unterstützt das Haus bereits vermehrt durch die ihm aufgetragenen Offizien (Arbeiten). Auch in dieser Zeit ist er immer frei um die Auflösung der Gelübde zu bitten.

FEIERLICHE PROFESS: „ABSCHLUSS“ MIT GELÜBDE

Den Abschluss der „Ausbildung“ zum Mönch bildet die feierliche Profess. Dabei wird die völlige Ganzhingabe an Gott durch die klösterliche Gemeinschaft die „usque ad mortem“ (bis zum Tod) versprochen. Stimmt das Konventkapitel zu, darf der Mitbruder bei einer feierlichen heiligen Messe seine ewigen Gelübde ablegen und ist nun vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten.

zisterzienserstift rein

Rein 1 | A-8103 Gratwein-Straßengel | Telefon: +43 3124-51621 | Fax.: +43 3124-51621-34 | info@stift-rein.at | www.stift-rein.at

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